FAQ zur VCS-Pannenhilfe

Wo ist die VCS-Pannenhilfe CH/FL gültig?

In der Schweiz sowie im Fürstentum Liechtenstein. Mit einem zusätzlichen VCS-Schutzbrief für Motorisierte lässt sich der Versicherungsschutz auf Europa ausdehnen.

Wie lange ist die VCS-Pannenhilfe CH/FL gültig?

Einen Tag nach Eingang der Anmeldung (frühestens jedoch am Tage nach Einzahlung der Prämie) bis zum 31. Dezember desselben Jahres. Wenn Sie die nächste Jahresprämie vor dem 31. Dezember bezahlen, verlängert sich der Versicherungsschutz um ein weiteres Jahr.

Welche Leistungen sind in der VCS-Pannenhilfe CH/FL enthalten?

Bei einem Unfall, einer Panne oder einem Diebstahl des versicherten Fahrzeuges übernimmt die VCS-Pannenhilfe CH/FL:
•    Die Kosten für Hilfe am Pannen- oder Unfallort (exkl. Material- und Arbeitskosten) oder die Abschleppkosten bis in die nächste Garage. Die Kosten für in der Garage ausgeführte Reparaturen sowie für Ersatzteile werden nicht übernommen.
•    Die Kosten einer Überführung des versicherten Fahrzeuges in die nächste Markenvertretung bis max. Fr. 400.--, falls die Reparatur nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Auftragserteilung erfolgen kann.
•    Die Kosten für die Heim- oder Weiterreise mit einem öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxi für alle Insassen sowie die Kosten der Fahrt mit einem öffentlichen Transportmittel (Bahn oder Bus) für eine Person zur Abholung des reparierten Fahrzeuges.
•    Die Kosten für einen Mietwagen (exkl. Benzin- und Nebenkosten) für die Heim- oder Weiterreise bis max. 3 Tage.
•    Eine Übernachtungsentschädigung von Fr. 150.-- pro Insasse, wenn die Rückreise nicht möglich ist.
•    Die personenbezogenen Leistungen sind gesamthaft bis Fr. 400.-- begrenzt.

Wer ist mit der VCS-Pannenhilfe CH/FL versichert?

Der Versicherungsschutz deckt die auf dem Mitglieder- & Versicherungsausweis aufgeführten Personen, alle Insassen sowie die vom versicherten VCS-Mitglied zur Benützung des versicherten Fahrzeuges ermächtigten Personen.

Welches Fahrzeug ist versichert?

• Personenwagen, Kleinbusse bis neun Sitzplätze, Lieferwagen bis 3,5 T Gesamtgewicht, Motorräder, Elektro- und Solarmobile und Behinderten-Spezialfahrzeuge, deren Kontrollschild-Nummern auf dem Versicherungsausweis eingetragen sind.

• Der Versicherungsschutz für VCS-Mitglieder gilt auch für die gelegentliche Benützung von Fremdfahrzeugen. Zweitwagen im gleichen Haushalt gelten nicht als Fremdfahrzeuge und müssen separat versichert werden.

• Besitzt das versicherte VCS-Mitglied kein eigenes Fahrzeug, kann auf dem Versicherungsausweis anstelle der Kontrollschild-Nummer ein «P» (Person) vermerkt werden. Der Versicherungsschutz gilt dann für alle vom VCS-Mitglied benutzten fremden Fahrzeuge.

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