Schulwege - Planung

Sicherung der Schulwege von regionaler Bedeutung - Schulwegnetz für die Mittelpunktschulen

Verbindungen Wohngebiete - Mittelpunktschulen: Die Sicherung dieser Schulwege betrifft im Bezirk March die drei Mittelpunktschulen in Schübelbach, Siebnen und Lachen.

Planung: Die Rechtliche Grundlage dazu ist der Richtplan des Kt. Schwyz und seine Ergänzung. (Radverkehrskonzept March, Erarbeitung Basisnetz, Tiefbauamt des Kantons Schwyz) Stand: August 2007. Die Schulwegsicherung ist Sache des Schulträgers. Für die Umsetzung sind demnach Bezirk und Gemeinden zuständig.

Für die Finanzierung des regionalen Schulwegnetz für die Mittelpunktschulen sind Bezirk und Gemeinden zuständig. Verbindungen, die sowohl als touristische Routen als auch als Schulwege dienen, sind bei der Umsetzung der Massnahmen prioritär zu behandeln. Der Kostenteiler für die Finanzierung dieser kombinierten Massnahmen ist aufgrund der Nutzenverteilung noch zu erarbeiten.

Ein sicheres Schulwegnetz in den Schwyzer Gemeinden für die Kindergarten und untere Primarstufen

Verbindungen Wohngebiete – Kindergarten und Primarschulen: Jede Gemeinde unseres Kantons ist verpflichtet, sich als Schulträger aktiv um die Planung von sicheren Schulwege von den Wohnquartieren zu den Kindergärten und Primarschulen zu kümmern.

Planung: Wo steht alles wichtige betreffend unseres ganzen Kantons und aller Bezirke? +Frage nach Bedeutung Erschliessungsplan der Gemeinde dabei? Wo ist das Thema in die Rechtslage und die Verkehrsplanung einer jeden Gemeinde eingebunden?

Finanzierung: Für die Finanzierung des Schulwegnetz in den einzelnen Gemeinden für die Kindergarten und untere Primarstufen sind die Gemeinden alleine Zuständig. Falls diese auch entlang von Kantonsstrassen verlaufen, ist unser Kanton verpflichtet sich daran zu  beteiligen.